Organisation, Wettbewerb und Recht im ÖPNV
Das berufsbegleitende Programm vermittelt das nötige Wissen und Können, um die rechtlichen Grundlagen des ÖPNV zu verstehen und den ÖPNV rechts- und wettbewerbskonform zu planen sowie betreiben zu können. Wissenschaftlicher Leiter des Zertifikatprogramms ist Prof. Dr.-Ing. Carsten Sommer, Leiter des Fachgebiets Verkehrsplanung und Verkehrssysteme der Universität Kassel, Dozent des Moduls Organisation, Wettbewerb und Recht im ÖPNV ist Rechtsanwalt Lothar Holger Fiedler, von BBG und Partner, einer auf Recht und Wettbewerb spezialisierten Großkanzlei in Bremen.Denn der Transfer von wissenschaftlichem Know-how in die berufliche Praxis ist Leitbild der universitären Ausbildung neben dem Beruf.
Das Programm, das mit einem Certificate of Advanced Studies (CAS) abschließt, befähigt die Teilnehmenden zur kompetenten und verantwortlichen Mitarbeit in den Prozessen des ÖPNV. Denn Fragen des Wettbewerbs und der rechtlichen Bedingungen stellen sich in nahezu allen Prozessen des ÖPNV. Das im universitären Kontext neu erworbene Können ist somit eine Grundlage für die Übernahme von Aufgaben und Verantwortung im Beruf und ein Baustein in der eigenen beruflichen Karriereplanung.
Karriereschritt mit Perspektive auf Masterabschluss
Das Zertifikatprogramm ist Teil des Studiengangs Master of Science ÖPNV und Mobilität und erbringt 9 Credits, die später vollständig im Master of Science ÖPNV und Mobilität anrechenbar sind, falls sich die Teilnehmenden des Zertifikatprogramms für das komplette Masterstudium entscheiden. Voraussetzung für die Teilnahme am Zertifikatprogramm sind ein erster Hochschulabschluss und mindestens ein Jahr Berufserfahrung.
Kenntnisse des Rechts sind unverzichtbar
Der ÖPNV erfolgt nicht im rechtsfreien Raum und das europäische und nationale Recht greift in viele Bereiche ein, die von verschiedenen Fakultäten bearbeitet werden. Das erworbene Wissen führt zu einem besseren Verständnis der eigenen Aufgabe und schließt den Kreis der zahlreichen betroffenen Akteure – wie den Aufgabenträgern, Genehmigungsbehörden, Verkehrsunternehmen und Fahrgästen - rund um den ÖPNV.
Was lernen die Studierenden im Programm?
Sie verstehen die Regeln, die hinter dem ÖPNV liegen, wie wir ihn heute erleben, die Dozent Fiedler anhand von interessanten Urteilen und deren Entstehungsgesichte aufzeigt. Die Teilnehmenden lernen zu verstehen, dass für die von ihnen hauptsächlich bearbeitenden Bereiche - wie zum Beispiel E-Technik, Maschinenbau, Bauingenieurwesen oder Betriebswirtschaft - der rechtliche Hintergrund wichtig ist. Die Teilnehmenden erhalten einen Gesamtüberblick über das System „ÖPNV“ und seine Marktzugangsmöglichkeiten, also „dass man nicht einfach so mit dem Bus losfahren kann“, sondern das hier ein sehr komplexes System zu verstehen und zu beachten ist. Sie erkennen auch die Vielfalt der Akteure, die eng verzahnt miteinander arbeiten müssen.
Genehmigung, Vergabe und Beihilfen
Die Teilnehmenden des Programms vergegenwärtigen sich u.a., dass drei Rechtsbereiche im ÖPNV eine Rolle spielen: Das Genehmigungsrecht, das Vergaberecht und das Beihilfenrecht. Das Genehmigungsrecht umfasst die Erteilung der Genehmigung zum Betrieb des ÖPNV durch die nach dem Landesrecht zuständigen Genehmigungsbehörden. Dies ist aber keine Vergabe im vergaberechtlichen Sinn, sondern die Erteilung der öffentlich-rechtlichen Erlaubnis, den Verkehr durchzuführen. Sofern der Verkehr öffentlicher Zuschüsse bedarf (Gemeinwirtschaftlichkeit), bedürfen diese einer beihilfenrechtlichen Rechtfertigung. Die Vergabe erfolgt durch die Beauftragung. „Das heißt konkret, die Vergabe eines Vertrages (sog. Öffentliche Dienstleistungsaufträge – abgekürzt: ÖDA, ÖDLA etc.). Hier muss die für die Vergabe zuständige Behörde, also der Aufgabenträger, prüfen, welchem Vergaberegime die Vergabe unterliegt und welche Art von Vergabe er danach vornehmen kann oder darf, - also beispielsweise eine Direktvergabe oder ein wettbewerbliches Verfahren. In Betracht kommt das allgemeine Vergaberecht oder das spezielle Vergaberecht der VO (EG) Nr. 1370/2007.
Über den Dozenten
Fiedler selbst begann als Student, sich mit dem ÖPNV fachlich zu befassen: „Als ich mein Studium an der Ruhr-Universität Bochum begann, hat mich ein Bekannter gefragt, ob ich mir ein wenig Geld als Verkehrszähler dazu verdienen möchte. Das war der Auslöser, und da habe ich erkannt, wie viele (Rechts-)Bereiche zuständig oder betroffen sind, damit der ÖPNV so erfolgt, wie er erfolgt.