Akademischer Abschluss
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs wird von der Universität Kassel der akademische Grad Master of Public Administration (MPA) verliehen, der 120 ECTS umfasst und damit grundsätzlich zur Promotion berechtigt.
Der MPA ist auch hinsichtlich der Einstufung in den höheren Dienst (in einigen Bundesländern auch: zweites Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 4) einem konsekutiven Master gleichwertig. Die Bescheinigung finden Sie unten zum Download. Alle Absolvent:innen erhalten ein Zeugnis, eine Urkunde, ein Diploma Supplement, ein ausführliches Transcript of Records sowie eine ECTS Einstufungstabelle. Diese Dokumente belegen, dass die erworbenen Kompetenzen den Anforderungen des Qualifikationsrahmens für deutsche Hochschulabschlüsse der Kultusministerkonferenz entsprechen. Das Diploma Supplement erteilt detailliert Auskunft über das dem Abschluss zugrundeliegende Studium.
Unsere Studierenden stammen aus allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung, aus Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, aus dem Bereich der mittelbaren Verwaltung, aber auch aus Nonprofit-Organisationen oder privatisierten Verwaltungsbereichen. Ob und auf welchem Weg mit dem Abschluss ein eventuell angestrebter Aufstieg in den höheren Dienst (bzw. das zweite Einstiegsamt der zweiten Laufbahngruppe bzw. Qualifikationsebene 4) erreicht werden kann, hängt bei Landes- und Kommunalbehörden von den landesspezifischen Regelungen und bei Bundesbehörden von den Bundesregelungen ab. Bitte informieren Sie sich hierzu und stimmen sie die Auswahl des Studiengangs ggf. mit Ihrer Einstellungsbehörde ab.
Information für Studierende aus Landes- und Kommunalbehörden in NRW: Die aktuelle Qualifizierungsverordnung legt in § 9 bestimmte Studieninhalte fest, die ein für den Aufstieg geeigneter Masterstudiengang aufweisen soll. Nach Prüfung des Masterprüfungsausschusses Öffentliches Management/Public Administration entspricht der MPA der Universität Kassel den in § 9 der QualiVO LG2 allg Verw des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegten Regelungen zum Aufstieg durch ein Masterstudium in die Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Die finale Entscheidung über eine Anerkennung trifft die einstellende Behörde, ggf. kann auch das Belegen von Wahlpflichtmodulen aus bestimmten Bereichen gewünscht sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Anerkennungsfragen und ggf. auch die Auswahl der Wahlmodule mit ihrer Einstellungsbehörde abzustimmen. Viele Studierende aus NRW wählen den MPA der Universität Kassel in Abstimmung mit ihrer Einstellungsbehörde aus und haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Information für Studierende aus Landes- und Kommunalbehörden in Hessen: Der Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration (MPA) der Universität Kassel mit der Prüfungsordnung vom 17. Oktober 2018 wurde vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit Schreiben vom 16. April 2019 als gleichwertig mit dem Masterstudiengang Master of Public Management (MPM) an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung (heute: Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit) nach § 37 Abs. 2 Satz 5 der Hessischen Laufbahnverordnung anerkannt. Damit kann der MPA in Hessen für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst anerkannt werden, wenn auch die übrigen in § 37 Abs. 1 der Hessischen Laufbahnverordnung genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Generell empfehlen wir, die Auswahl des Studiengangs mit der Einstellungsbehörde abzustimmen.
Information für Studierende in Schleswig-Holstein: Anerkennung für den Masterstudiengang Öffentliches Management/Public Administration (MPA) der Universität Kassel: Amtsblatt für Schleswig-Holstein, Amtsblatt 2026/98 vom 10. März 2026. Geeignete Studiengänge nach § 10b Allgemeine Laufbahnverordnung für die Fachrichtung Allgemeine Dienste: Runderlass der Staatskanzlei vom 17. Februar 2026 – StK 156 – 3948/2026 – Gemäß § 10b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 der Allgemeinen Laufbahnverordnung (ALVO) bestimmt die für das Laufbahnrecht zuständige oberste Landesbehörde geeignete Studiengänge nach dieser Norm. Für die Fachrichtung Allgemeine Dienste werden folgende Masterstudiengänge als geeignet festgelegt: – „Public Administration (M.A.)“ der Universität Speyer, „Master of Public Administration (MPA)“ der UNIKMS Kassel sowie – „Öffentliches Recht und Management (MPA)“ der Hochschule Schmalkalden. Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Verkündung im Amtsblatt Schleswig-Holstein in Kraft.
Quelle: Verkündungsportal Schleswig-Holstein - Amtsblatt für Schleswig-Holstein - Geeignete Studiengänge nach § 10b Allgemeine Laufbahnverordnung für die Fachrichtung Allgemeine Dienste
Eine persönliche Bestätigung stellt Ihnen die Universität Kassel gerne aus. Bitte wenden Sie sich hierzu an Frau Dr. Silke Vergara,
Tel.: +49 561 804 7468 oder
E-Mail: vergara@uni-kassel.de.