Masterarbeiten & Veröffentlichungen

Als universitärer Masterstudiengang beinhaltet der MPA viele Gelegenheiten, in denen praktische Probleme und Arbeitsfelder der öffentlichen Verwaltung im Rahmen von Modulleistungen und Seminaren wissenschaftlich analysiert werden. Im Rahmen von Abschlussarbeiten entwickeln die Studierende spannende Projekte. Die Ergebnisse werden teilweise in Fachjournalen oder in wissenschaftlichen Publikationsformaten veröffentlicht. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht interessanter MPA-Masterarbeiten sowie der Veröffentlichungen von Studierenden und Alumni des Studiengangs. 

Kurzinterviews zu Masterarbeiten

Sabine Faust: Umsetzung von Telearbeit in Kommunalverwaltungen

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Die digitale Transformation und die Verwaltungsmodernisierung tragen dazu bei, dass auch in Kommunen zunehmend flexiblere Arbeitsmodelle angeboten werden. Während der Coronapandemie haben einige Kommunen ihre Telearbeitskonzepte ausgebaut, andere Kommunen erstmalig Erfahrungen mit dieser Arbeitsform gesammelt. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Masterarbeit mit der Frage, wie Telearbeit in Kommunenaktuell umgesetzt wird und welche Faktoren diese Umsetzung fördern oder hemmen.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Für die Untersuchung wurden vergleichende Fallstudien in vier Kommunalverwaltungen in Rheinland-Pfalz durchgeführt. Zur Datenerhebung wurden insgesamt sieben Interviews mit Experten aus der kommunalen Verwaltungsorganisation geführt. Diese wurden, ergänzt durch drei vorliegende Dienstvereinbarungen, mit Hilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse systematisch ausgewertet und analysiert.

Was haben Sie herausgefunden?

Die untersuchten Kommunen setzen Telearbeit unabhängig von ihrer Größe oder Bedeutung umso flexibler um, je höher ihr Erfahrungsstand mit dieser Arbeitsform ist. Ob Telearbeit genutzt werden kann, ist eher von persönlichen, tätigkeitsbezogenen oder technischen Voraussetzungen abhängig, als von der Qualifikation der Mitarbeitenden oder den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Kommune. Als wesentliche fördernde Faktoren für die Erhöhung der Telearbeitsquote lassen sich ein einfaches, elektronisches Antragsverfahren, die Verfügbarkeit geeigneter technischer Ausstattung sowie flexible Regelungen in Bezug auf den Umfang der Heimarbeitstage nennen. Darüber hinaus ist für die Umsetzung von Telearbeit ein begleitendes Change Management begünstigend.

Kontakt: sabinefaust4@web.de

Felix Lamm: Sector Switching in Deutschland - Motive für und Erwartungen an einen Wechsel aus dem öffentlichen in den privaten Sektor

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Angesichts des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der defizitären Haushaltslage stehen öffentliche Arbeitgeber vor der Herausforderung, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu binden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Hintergründe eines Wechsels aus dem öffentlichen in den privaten Sektor zu verstehen. Daher habe ich in meiner Masterarbeit untersucht, warum Beschäftigte des öffentlichen Dienstes ihre Organisationen verlassen, um in der Privatwirtschaft zu arbeiten und inwiefern respektive warum sich die mit dem Sektorenwechsel verbundenen Erwartungen erfüllen.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Als theoretischer Analyserahmen dienten das Attrition-Selection-Attrition-Framework, der Person-Organization-Fit-Ansatz und die Public Service Motivation. Die Fragestellung beantwortete ich auf Basis einer explorativen Untersuchung mit einem qualitativen Forschungsdesign. Dazu befragte ich neun Sektorenwechsler in halbstandardisierten Interviews. Die anschließend transkribierten Interviews habe ich dann mithilfe der inhaltlich strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse nach Udo Kuckartz ausgewertet.

Was haben Sie herausgefunden?

Meine Ergebnisse zeigen, dass ein Wechsel in der Regel durch mehrere Gründe und extrinsisch motiviert ist. Für die Erfüllung der mit dem Sektorenwechsel verbundenen Erwartungen fand ich mehrere Erklärungsansätze: Einerseits bietet der private Sektor stärkere extrinsische Anreize als der öffentliche Sektor, andererseits könnte aber auch das individuelle(sinkende) Maß der Public Service Motivation bedeutend sein. Anhand dieser Erkenntnisse empfahl ich allen öffentlichen Arbeitgebern abschließend, dass sie ihre arbeitsplatzspezifischen Merkmale an die des privaten Sektors angleichen sollten. 

Kontakt: Bitte wenden Sie sich zur Kontaktaufnahme an die UNIKIMS.

Eric Fengels: Eine Motivationsanalyse der Mitarbeitenden in der Ausländerbehörde des Kreises Wesel

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Unter anderem aufgrund einer Vielzahl unbesetzter Stellen, hoher Fluktuationen und Krankenstände herrscht Personalnotstand in den Ausländerbehörden in Deutschland. Demotivierende und unzufriedenstellende Arbeitsbedingungen und Arbeitsinhalte sind eine wesentliche Ursache des Personalnotstands. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Masterarbeit mit der Frage, wie sich die Arbeit in der Ausländerbehörde des Kreises Wesel auf die Motivation der Mitarbeitenden auswirkt.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Ich habe die Fragestellung mit einer quantitativen Studie mittels einer Vollerhebunguntersucht. Dazu wurde auf bestehende theoretische Konstrukte zurückgegriffen. Zunächst wurden Motivation und Arbeitszufriedenheit deskriptiv ermittelt. Zwecks Validierung der Konstrukte wurde anschließend ein Strukturgleichungsmodell erstellt. Dazu wurde die Güte des Messmodells betrachtet. Anschließend wurde das Strukturmodell zur Validierung der aufgestellten Hypothesen untersucht. Dies geschah unter Zuhilfenahme eines Bootstrap-Verfahrens, um zuverlässig mögliche Zusammenhänge prüfen zu können. Schlussendlich wurden die Daten einer explorativen Analyse unterzogen.

Was haben Sie herausgefunden?

Die Ergebnisse bezeugten, dass die Arbeitsbedingungen für das Entstehen von intrinsischer Motivation günstig gelagert waren. Zusätzlich erwies sich, dass die Mitarbeitenden, hier vor allem Frauen, in der Ausländerbehörde von intrinsischer Motivation geleitet wurden. Ferner zeigte sich, dass insbesondere ein transformationaler Führungsstil erfolgskritisch für das Entstehen von Arbeitszufriedenheit ist. Eine direkte Wechselwirkung von Arbeitszufriedenheit und extrinsischer Motivation konnte in keine Richtung nachgewiesen werden. Überdies spiegelte sich das hohe Niveau an Arbeitszufriedenheit und intrinsischer Motivation gleichermaßen im Wohlbefinden sowie einer geringen Fluktuationsbereitschaft unter den Mitarbeitenden wider. Demnach hat die Ausländerbehörde des Kreises Wesel ihre Prozesse bereits gewinnbringend auf die eingangs beschriebenen Problemlagen ausgerichtet, sodass dem Personalnotstand entgegengewirkt wird.

Kontakt: e.fengels@web.de

Rudolf Haider: Alterssicherung von Parlamentsmitgliedern – Vergleichende Studien und ein Modellentwurf

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage nach einem Modellentwurf für die Alterssicherung von Bundestagsabgeordneten. Dieser beinhaltet die Integration in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) und eine Zusatzversorgungseinrichtung. Als Basis für den Modellentwurf wurden im Vorfeld Durchführungswege der Alterssicherung für Abgeordnete auf Bundes- und Landesebene ermittelt und verglichen. Neben Versorgungswerten wird auch nach Trends und einem Vergleich zur Altersversorgung der NationalratsabgeordnetenÖsterreichs gefragt.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Ich habe Rechtsnormen, Kommentare, Gesetzgebungsdrucksachen, Gerichtsentscheidungen, Kommissionsberichte und weitere Literatur recherchiert und ausgewertet. Die unterschiedlichen Durchführungswege wurden an prominenten Beispielen untersucht. Zur Ermittlung der Versorgungswerte habe ich zahlreiche Berechnungen unter Anwendung der rechtlichen Bestimmungen unterschiedlicher Versorgungsträger angestellt und die Ergebnisse in Tabellen und Diagrammen visualisiert. Aus den Erkenntnissen formulierte ich Anforderungskriterien für den Modellentwurf, um ihn anschließend zu entwickeln und auf diese Kriterien hin abzugleichen.

Was haben Sie herausgefunden?

Die Untersuchung generierte aktuelle Ergebnisse zu den Versorgungswerten von Parlamentsmitgliedern und die Erkenntnis, dass die Durchführungswege „Versorgungswerk“ und die bereits wieder rückläufige „Eigenvorsorge“ unter der Niedrigzinsphase leiden. Die im Vergleich lukrative beamtenrechtsähnliche Versorgung steht bei den Abgeordneten hoch im Kurs, stößt bei Bürgerinnen und Bürgern aber auf Ablehnung. Ein Ausweg aus diesem Dilemma könnten die Einbeziehung der Bundestagsabgeordneten in die GRV und eine Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes darstellen. Hierzu habe ich unter Berücksichtigung der Anforderungsspezifikationen einen Modellentwurf mit vier auf Leistungen und Kosten durchgerechneten Varianten entwickelt.

Kontakt: R_Haider@t-online.de

Johanna Malchow: Der Umgang mit E-Scootern als Herausforderung moderner Mobilität – Die Regulierung von nicht stationsbasierten Shared Mobility-Angeboten durch die Kommunen

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Die Arbeit geht primär der Frage nach, ob das gewerbliche Anbieten von E-Scootern als sog. Free-Floating-Sharing eine erlaubnispflichtige Sondernutzung des öffentlichen Raumes darstellt. Hiervon hängen Art und Umfang kommunaler Steuerungsmöglichkeiten ab. In einem zweiten Schritt wurde das Klimaschutzpotenzial von E-Scootern untersucht und in einen umfassenden kommunalen Steuerungsansatz integriert.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Der für die Bereitstellung und Nutzung von E-Scootern geltende Rechtsrahmen wurde aufbereitet und in Bezug zu einschlägiger Rechtsprechung zur Frage einer Sondernutzung gesetzt. Hieraus wurden kommunale Steuerungsmöglichkeiten und ihre Grenzen abgeleitet. Die Klimabilanz der Nutzung von E-Scootern konnte anhand der Auswertung von mehreren empirischen Studien festgestellt werden.

Was haben Sie herausgefunden?

Die gewerbliche Bereitstellung von E-Scootern im Free-Floating-Sharing stellt eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, die umfassende kommunale Steuerungsmöglichkeiten eröffnet. Kommunen sollten proaktiv ein Nutzungskonzept aufstellen, das auch wettbewerbs- und unter Umständen vergaberechtliche Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der variierenden Klimabilanz der E-Scooter sollte ihr Mehrwert zunächst als neuer und flexibler Baustein für integrierte urbane Mobilitätskonzepte begriffen werden.

Kontakt: johannamalchow@gmx.de

Julian Oberenzer: Die Masterarbeit behandelte das Thema: „Das Milieu der sogenannten „Reichsbürger“ im Sozialverwaltungsverfahren – Rechtliche Handhabung durch die Sozialversicherungsträger“

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich die Masterarbeit?

Mit Blick auf die sich ausweitende Reichsbürgerszene und die damit einhergehenden Problemstellungen für die Sozialversicherungsträger, wurde in der Masterarbeit analysiert,

  • wie die deutschen Sozialversicherungsträger im Sozialverwaltungsverfahren mit so- genannten Reichsbürgern umgehen,
  • wie dieser Umgang (sozialverwaltungsverfahrens-)rechtlich zu beurteilen ist, und
  • welche Hinweise für ein rechtssicheres Verwaltungsverfahren mit Anhängern desreichsbürgerspezifischen Milieus aufgezeigt werden können.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Da viele Träger der allgemeinen Verwaltung (insb. Landes- und Bundesbehörden) mittlerweile Handlungsanweisungen für den behördlichen Umgang mit Reichsbürgern veröffentlicht haben, sollte eine Dokumentenanalyse bei den deutschen Sozialversicherungsträgern Aufschluss über den dortigen Umgang mit diesem Personenkreis geben. Hierzu wurden alle deutschen Sozialversicherungsträger befragt, ob sie über entsprechende Handlungsanweisungen verfügen und ob sie diese auch für den Forschungszweck zur Verfügung stellen. Aus den so erhobenen Daten konnte eine Analyse mit Blick auf die zuvor genannten Forschungsfragen vorgenommen werden. 

Was haben Sie herausgefunden?

Handlungsanweisungen als Hilfestellung für die Sachbearbeitung im Umgang mit Reichsbürgern sind im System der deutschen Sozialversicherung noch nicht sehr verbreitet. Hinzu kommt, dass bereits existierende Hilfestellungen verschiedener Träger nicht immer eine hinreichende rechtliche Detailtiefe aufweisen. Jedoch ist insbesondere bei Personen aus dem Reichsbürgermilieu ein absolut rechtskonformes Verwaltungsverfahren unerlässlich, da auch kleinste (formale) Fehler der Verwaltung vom Milieu propagandistisch „als Sieg über die Verwaltung“ weiterverbreitet werden. Hier und im Bereich der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden konnten demzufolge Handlungsbedarfe für die Sozialversicherungsträger abgeleitet werden. 

Kontakt: joberenzer@gmail.com

Matthias Maurer: Künstliche Intelligenz in der Öffentlichen Verwaltung, Einsatzmöglichkeiten und die Auswirkungen auf den Fachkräftemangel

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Die Masterarbeit befasst sich mit dem Themengebiet der Künstlichen Intelligenz (KI). Insbesondere wurde untersucht, welche konkrete Einsatzmöglichkeiten der KI in der Verwaltung bestehen und welchen Beitrag sie zum Fachkräftemangel leisten können.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Zunächst habe ich mich der KI-Thematik literaturbasiert genähert und die theoretischen Grundlagen geschaffen. Im Anschluss daran habe ich drei Einsatzmöglichkeiten (Chatbot, Entscheidungs­unterstützung und Prozessautomatisierung) vorgestellt und im Anschluss auf eine Beispielbehörde übertragen. Um die Einsatzmöglichkeiten in der Beispielbehörde zu untersuchen, habe ich im Rahmen einer qualitativen Untersuchung vier Leitfadeninterviews durchgeführt.

Was haben Sie herausgefunden?

Es existieren grundsätzlich eine Vielzahl von KI-Anwendungen, die auch für die Öffentliche Verwaltung von Bedeutung sein können und dort einsetzbar sind. Theoretisch betrachtet bieten die untersuchten Beispiele die Möglichkeit, Mitarbeitende in der Verwaltung zu entlasten. Darüber hinaus bestehen auch für Kund*innen einige Vorteile. In der qualitativen Untersuchung hat sich zwar bestätigt, dass die Entlastungspotenziale bestehen, dennoch wurde hier eine zeitnahe Umsetzung solcher Anwendungen infrage gestellt. Gründe hierfür waren u. a., dass aus Expertensicht die KI noch im Entwicklungsstadium steckt und bei der Digitalisierung der Verwaltung noch Rückstände bestehen.

Kontakt: maurer-matthias@gmx.de

Nicolas Lunz: Compliance-Management in deutschen Hochschulen – Eine Projektstudie

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Immer wieder treten Rechtsverstöße oder ethisch und moralisch zweifelhaftes Verhalten im Hochschulbereich an die Öffentlichkeit. So wird regelmäßig von Fehlverhalten von Beschäftigten, z. B. in Form von Korruption, Unterschlagung von Gelder oder Betrug in den Medien berichtet. Es ist zwar selbstverständlich, dass sich jede Hochschule, gerade als öffentlich-rechtliche Einrichtung rechtskonform verhalten soll, doch anscheinend sind Defizite vorhanden, die derartige Verstöße nicht weitestgehend minimieren. Compliance-Strukturen in Hochschulen können einen Lösungsansatz für diese Problematik darstellen. Compliance-Strukturen sind bereits seit Jahren ein fest integrierter Bestandteil in den meisten Unternehmen der freien Wirtschaft. Sie zielen darauf ab, dass durch unterschiedliche Prozesse, Maßnahmen und Funktionen sichergestellt wird, dass alle Mitarbeiter*innen die geltenden Gesetze, aber auch internen Richtlinien kennen und einhalten. Daher ist die Einrichtung solcher Compliance-Strukturen in öffentlich finanzierten Einrichtungen vielleicht sogar noch höher zu bewerten als für privatwirtschaftliche Unternehmen. In dieser Masterarbeit werden daher die Compliance-Strukturen in den deutschen Hochschulen untersucht. Wie ist der aktuelle Stand und was sind die Herausforderungen, die es bei der Einrichtung von Compliance zu bewältigen gibt? Rechtfertigt der Nutzen den Aufwand zur Einrichtung von Compliance-Strukturen oder ist die Bindung der Verwaltungspraxis an Recht und Gesetz nicht ohnehin schon durch Art. 20 Abs. 3 GG hinreichend manifestiert?

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Mithilfe einer Online-Befragung und der Durchführung von Experteninterviews wurde untersucht, inwieweit bereits Compliance-Strukturen in den deutschen Hochschulen vorhanden sind und ob Compliance überhaupt auf Hochschulen anwendbar ist. Der Fragebogen wurde an alle Hochschulen Deutschlands versendet und Personen von 106 unterschiedlichen Hochschulen haben an der Umfrage teilgenommen. Die hierauf aufbauenden Experteninterviews wurden mit Experten von Hochschulen in Nordrhein-Westfalen geführt.

Was haben Sie herausgefunden?

Compliance nimmt auch für Hochschulen immer mehr an Bedeutung zu. Erste Hochschulen haben bereits Maßnahmen, wie z. B. die Formulierung von Compliance-Zielen, umgesetzt. Jedoch stehen derartige Strukturen in den Hochschulen noch am Anfang. Um den zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein, sehen die Experten eine Einrichtung von Strukturen jedoch als unumgänglich. Neben externen Stakeholdern, wie Drittmittelgebern oder Forschungspartnern, fordern auch Behörden, wie z. B. das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder Finanzbehörden, Compliance-Strukturen. Herausforderungen für Hochschulen bei der Einrichtung von Compliance-Strukturen sind unter anderem die dezentrale Organisationsform von Hochschulen mit unterschiedlichen Leitungsbefugnissen und die Befürchtung, dass Compliance-Strukturen die im Grundgesetz verankerte Freiheit von Wissenschaft und Forschung zu sehr einschränken könnten. Bei der Einrichtung und Umsetzung von Compliance-Strukturen muss daher besonders auf die Kommunikation geachtet werden, damit die Compliance-Maßnahmen von allen Mitarbeiter*innen der Hochschulen auch akzeptiert werden.

Kontakt: nicolas.lunz@zollspezialisten.de

Steven Glaser: Die OZG-Umsetzung im Spannungsverhältnis zwischen Kommunen und Ländern am Beispiel des Freistaats Bayern – Eine Betrachtung und Analyse der kommunalen Herausforderungen im Zusammenwirken mit den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zur Fortführung der technikinduzierten Verwaltungsreform des E-Government ist eine der bedeutendsten und zugleich schwierigsten Aufgaben, denen die öffentliche Verwaltung aktuell gegenübersteht. Die Umsetzung der Vorgaben des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) stellt hierbei einen wichtigen Meilenstein des Digitalisierungsprozesses dar. Die über 11.000 Kommunen deutschlandweit stehen bei der OZG-Umsetzung vor erheblichen Herausforderungen und können diese nur mit Unterstützung der übergeordneten Ebene der Länder erfolgreich bewältigen. Daran anknüpfend untersucht die Masterarbeit am Beispiel der kommunalen Ebene im Freistaat Bayern, wie sich der Umsetzungsprozess aktuell darstellt, welche Herausforderungen und Probleme hierbei aus Sicht der Kommunen bestehen, welche Unterstützungsangebote zur Verfügung stehen und wie diese von den untersuchten Kommunen genutzt und hinsichtlich ihrer Wirkungsweise auf den Umsetzungsprozess bewertet werden.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Ausgehend von einer systematischen Aufarbeitung des theoretischen Kontextes mittels einer vertieften Literaturrecherche wurden im Rahmen eines qualitativen Forschungsdesigns insgesamt 12 Experteninterviews mit Vertreter*innen von Landkreisen, kreisfreien Städten, Verwaltungsgemeinschaften und Bezirken geführt. Zur Verifizierung der gewonnenen Aussagen über den kommunalen Umsetzungsprozess konnte als weitere Interviewpartnerin eine Vertreterin des Bayerischen Staatsministerium für Digitales gewonnen werden. Im Ergebnis wurden optimierende Handlungsempfehlungen abgeleitet.  

Was haben Sie herausgefunden?

Als Ergebnis der Arbeit zeigt sich sowohl zwischen als auch innerhalb der untersuchten Kommunaltypen ein heterogener Umsetzungsstand. Die Diversität gilt dabei nicht nur für die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen, sondern betrifft auch die maßgeblichen rechtlichen und strukturell-organisatorischen Rahmenbedingungen, die den Umsetzungsprozess erheblich beeinflussen. Ebenso lässt sich feststellen, dass in Abhängigkeit von Art, Größe sowie technischen, finanziellen und personellen Ressourcen der Kommunen unterschiedliche Herausforderungen bestehen, die wiederum abweichende Unterstützungsbedarfe zur Folge haben. Obwohl die vor allem technischen und finanziellen Unterstützungsmaßnahmen des Freistaats Bayern überwiegend, aber differenziert, von den untersuchten Kommunaltypen in Anspruch genommen werden, weisen die Erkenntnisse der Arbeit auf eine eingeschränkte Wirksamkeit der Maßnahmen hin. Die aktive Unterstützung der Kommunen durch eine fortlaufende, zielgerichtete und effektive Anpassung der Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der kommunalen Herausforderungen ist für die erfolgreiche Umsetzung des OZG bis Ende 2022 und die Transformierung der öffentlichen Verwaltung hin zum digitalen Staat essenziell. Die dazu in der Masterarbeit formulierten Handlungsempfehlungen können hierzu einen Beitrag leisten.

Kontakt: steven.glaser@web.de

Philipp Ordon: Die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union in Zeiten einer Pandemie – eine kritische Würdigung

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Die COVID-19-Pandemie hat weltweit zu einer ansteigenden Belastung der Gesundheitssysteme geführt. Dies hatte zur Folge, dass einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union an COVID-19 erkrankte Patientinnen und Patienten in Krankenhäuser anderer Mitgliedstaaten verlegen mussten, um eine medizinische Behandlung sicherstellen zu können. Mit dem EU-Sozialkoordinierungsrecht und der Patientenmobilitätsrichtlinie bestehen in der Europäischen Union Rechtsgrundlagen, die grundsätzlich eine grenzüberschreitende Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen ermöglichen. Die COVID-19-Pandemie hat jedoch Schwachstellen im Rahmen der grenzüberschreitenden Notfallversorgung offengelegt. Vor diesem Hintergrund befasst sich diese Masterarbeit mit der Frage, wie die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union gestaltet werden muss, um (zukünftigen) Pandemien begegnen zu können. Das Augenmerk wird dabei auf die grenzüberschreitende Verlegung von Patientinnen und Patienten sowie die Abwicklung der entstandenen Behandlungskosten gelegt. Dabei werden auch die Besonderheiten in den Grenzregionen in den Blick genommen.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Ziel dieser Masterarbeit war, im Rahmen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung Schwachstellen bei der Patientenverlegung und der Abwicklung von Behandlungskosten zu identifizieren und aufbauend auf den gewonnen Erkenntnissen Handlungsempfehlungen aufzuzeigen. Hierzu wurde eine umfassende Literaturrecherche durchgeführt. Relevante Literatur, Rechtsvorschriften, Gerichtsurteile und Gesetzeskommentare zu den bereits vor Pandemiebeginn bestandenen Rechtsgrundlagen und Verfahren sowie zu den während der COVID-19-Pandemie auf bi- bzw. multilateraler Ebene getroffenen Maßnahmen wurden gesichtet und bewertet, sodass Zusammenhänge hergeleitet werden konnten, aus denen sich neue Erkenntnisse zur Beantwortung der Forschungsfrage ergeben haben. Die Untersuchung umfasst dabei das gesamte europäische Mehrebenensystem.

Was haben Sie herausgefunden?

Die Masterarbeit hat aufgezeigt, dass die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union in Zeiten einer Pandemie hinsichtlich der Patientenverlegung und der Abwicklung entstandener Behandlungskosten Schwachstellen aufweist. Die im Rahmen der COVID-19-Pandemie auf bi- bzw. multilateraler Ebene getroffene Maßnahmen können den bestehenden Problemen nur bedingt entgegenwirken. Diese Masterarbeit kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Kompetenzen der Europäischen Union im Gesundheitsbereich gestärkt werden sollten. Außerdem werden Lösungswege aufgezeigt, um der Problematik der Vorabgenehmigungspflicht für die Inanspruchnahme von geplanten grenzüberschreitenden Krankenhausbehandlungen begegnen zu können. Letztlich wird eine Förderung der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Grenzregionen empfohlen, um geeignete Strukturen und Verfahren für zukünftige Pandemien zu ermöglichen.

Kontakt: philipp.ordon@googlemail.com

Pascal Dißmer: Die Ortschaftsverfassung in Niedersachsen - Aktuelle Rollenverständnisse von Mandatsträger*innen der Ortschaftsebene im Vergleich zur traditionsreichen Gesetzeslage

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Im Rahmen meiner Masterarbeit habe ich die Fragestellung untersucht, inwieweit die Ortschaftsverfassung Niedersachsens unter Berücksichtigung der Rollenverständnisse der Mandatsträger*innen der Ortschaftsebene ein zeitgemäßes oder längst reformbedürftiges Instrument ist. So ist die Ortschaftsverfassung bis heute ein fester Bestandteil der niedersächsischen Kommunalverfassung, die seit Jahrzehnten nahezu unverändert fortgeführt wird. Demgegenüber haben sich jedoch die Rahmenbedingungen für die niedersächsischen Gemeinden und die Kommunalpolitik teilweise grundlegend verändert, sodass zwischen dem traditionsreichen Instrumentarium der Ortschaftsverfassung und den aktuellen Rahmenbedingungen durchaus ein Spannungsverhältnis anzunehmen ist. Von diesem Spannungsverhältnis sind vor allem die Mandatsträger*innen der Ortschaftsebene als zentrale Akteure der Ortschaftsverfassung betroffen, womit deren aktuelle Rollenverständnisse einen elementaren Ansatz zur Untersuchung ebendieses Spannungsverhältnisses darstellten und in der Masterarbeit im Hinblick auf mögliche Reformansätze der niedersächsischen Ortschaftsverfassung diskutiert wurden.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Zur Beantwortung der Fragestellung habe ich eine qualitative Untersuchung in Verbindung mit einer Literaturrecherche durchgeführt, da das Forschungsfeld der Rollenverständnisse von Mandats­träger*innen der Ortschaftsebene bis dato kein Untersuchungsgegenstand der Forschung war. Dabei habe ich auf Basis eines theoretischen Modells zur Erhebung von Rollenverständnissen Leitfaden­interviews mit jeweils einem*r Ortsvorsteher*in sowie einem*r Ortsbürgermeister*in von insgesamt vier kreisangehörigen niedersächsischen Gemeinden (bis 20.000 Einwohner*innen) geführt. Damit diese Ergebnisse hinreichend abgesichert werden konnten, hat zusätzlich ein Experteninterview mit dem Politik- und Verwaltungswissenschaftler Prof. Dr. Jörg Bogumil stattgefunden. Die kritische Erörterung, Analyse und Diskussion der Ergebnisse konnte ich sodann anhand des Experteninterviews sowie der einschlägigen Literatur vornehmen.

Was haben Sie herausgefunden?

Im Hinblick auf die zentrale Fragestellung meiner Masterarbeit konnte ich herausfinden, dass die Ortschaftsverfassung Niedersachsens unter Berücksichtigung der Rollenverständnisse der Mandatsträger*innen der Ortschaftsebene grundsätzlich ein zeitgemäßes Instrument ist. Als zeitgemäß war dabei der Rahmen, den der Gesetzgeber den niedersächsischen Gemeinden mit den Regelungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gibt, zu beurteilen. Einschränkend konnte jedoch resümiert werden, dass die inhaltliche Ausgestaltung ebendieses Rahmens, den die niedersächsischen Gemeinden per Hauptsatzung als Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung vornehmen, als reformbedürftig anzusehen war. Entsprechend sollten die Gemeinden in ihren jeweiligen Hauptsatzungen Anpassungen vornehmen, um die Bedeutung der Ortschaftstypen (Ortsräte sowie Ortsvorsteher*innen) nicht zu gefährden und die Rollenverständnisse der Mandatsträger*innen der Ortschaftsebene zumindest teilweise zu berücksichtigen.

Kontakt: pascal.dissmer@gmx.de

Beate Gasch: Die Einführung des §2b Umsatzsteuergesetz - Vergleich altes und neues Recht

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Mit Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) wurde die Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand grundlegend novelliert. Durch die Entkopplung vom Körperschaftssteuerrecht sind ab dem 1. Januar 2023 alle Tätigkeiten hinsichtlich einer möglichen Umsatzsteuerbarkeit durch die Juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu überprüfen. Neben der Betrachtung der Änderungen im Vergleich zwischen dem alten und neuen Recht habe ich die ursächlichen Faktoren sowie die sich aus den theoretischen Grundlagen ergebenden möglichen Maßnahmen für die Verwaltungspraxis untersucht.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Die theoretischen Grundlagen wurden zunächst durch eine systematische Dokumenten- und Literaturanalyse erschlossen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse habe ich in die Praxis transferiert. Ein besonderer Fokus lag u.  a. auf der Betrachtung von sogenannten ‚größeren Wettbewerbs­verzerrungen bei Behandlung als Nichtunternehmer‘. Aus den gewonnenen Erkenntnissen habe ich abschließend mögliche Handlungsmaßnahmen in Vorbereitung auf die spätere Anwendung des § 2b UStG abgeleitet.

Was haben Sie herausgefunden?

Die öffentliche Verwaltung muss sich künftig von tradierten mit u. a. dem Körperschaftssteuerrecht verzahnten Begrifflichkeiten loslösen. Mit der Neuregelung orientiert sich der Gesetzgeber an den Maßgaben der Europäischen Union. Aus der Verpflichtung eines ordnungsgemäßen Verwaltungs­handelns heraus folgt daraus das dringliche Erfordernis, entsprechende Maßnahmen für eine spätere rechtmäßige Anwendung des § 2b UStG abzuleiten. Aufgrund von Abgrenzungsproblematiken durch unbestimmte Rechtsbegriffe gehen mit der Novellierung jedoch gleichermaßen erhebliche Unsicherheiten und Herausforderungen einher.

Kontakt: Falls Sie Interesse an einer Kontaktaufnahme haben, wenden Sie sich bitte an die Akademische Leiterin des MPA-Studiengangs (sveit@uni-kassel.de). Frau Prof. Veit stellt bei Bedarf gerne den Kontakt zu Frau Gasch her.

Christian Arneth: Betrachtung der ehrenamtlichen Rechtsstellung des bayerischen Bürgermeisteramtes

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Untersuchungsgegenstand war die Rechtsstellung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Bayern, welche zwischen ehrenamtlicher und berufsmäßiger Ausführung unterschieden wird. Das Gesetz trifft dabei zwar eine grundsätzliche Einteilung anhand der Einwohnerzahl der Kommune, lässt durch Satzungserlass allerdings örtlich eine Abweichung zu. Ziel der Arbeit war die empirische Untersuchung der Unterschiede der Rechtsstellungen sowie damit zusammenhängender Kriterien (zum Beispiel Arbeitszeiten und Belastung, Auswirkungen auf Verwaltung und Kommunen), insbesondere aus Sicht der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister.
 
Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Ich habe mich dem Thema zuerst klassisch durch die Auswertung von Fachliteratur, Statistiken und Zeitungsartikeln genähert, um die Gesetzessystematik und den Ist-Zustand darzustellen. Hauptgegenstand der Untersuchung stellte jedoch die Auswertung sowohl einer quantitativen als auch einer qualitativen Datenerhebung dar. Hierzu wurde zuerst eine Abfrage aller maßgeblichen Kriterien durch eine Umfrage bei den bayerischen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durchgeführt. Die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse wurden anschließend im Rahmen von Leitfadeninterviews mit Mitgliedern des Fachausschusses im Bayerischen Landtag aus Sicht der Gesetzgebungsseite analysiert.
 
Was haben Sie herausgefunden?

Durch die Datenerhebung und die Interviews konnten vielschichtige Erkenntnisse gewonnen werden. Grundsätzlich stellt sich das bayerische System – auch im Vergleich mit anderen Bundesländern – als sehr liberal und flexibel dar. Bei sachgemäßer Entscheidung erlaubt es den Kommunen, auch individuellste örtliche Anforderungen an das Bürgermeisteramt und die Amtsinhaber erfüllen zu können. Gleichwohl zeigte sich allerdings, dass bei den örtlichen Entscheidungen in großem Maß unsachliche Gründe Einfluss nehmen, und das Gesetz bereits seit längerem nicht mehr den aktuellen Ist-Zustand der Kommunalstruktur abzubilden vermag. Darüber hinaus konnten weitere Einzelpunkte innerhalb des umfassenden Themengebietes identifiziert werden, welche eine Anpassung der seit über 50 Jahren bestehenden Gesetzesregelung an sich in den letzten Jahren verändernde Rahmenbedingungen begründen würden.
 
Kontakt: christian.arneth@gmail.com  
 

Christina Pesch: Strafverfahren und behördliches Disziplinarverfahren – eine kritische Betrachtung von Fehlverhalten Beamter in Hinblick auf eine mögliche Doppelbestrafung

Um die Frage beantworten zu können, habe ich in meiner Arbeit zunächst systematisch das Verhältnis sowie die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Strafrecht und Disziplinarrecht aufgearbeitet. Anschließend erfolgten eine rechtsdogmatische Betrachtung der einschlägigen verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Normen sowie eine eingehende Analyse von Rechtsprechung und Literatur. Von besonderer Bedeutung waren dabei verfassungsrechtlich das sogenannte Doppelbestrafungsverbot gem. Art. 103 Abs. 3 GG und der aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG abgeleitete Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie einfachgesetzlich insbesondere die Strafzumessungsregelungen und das disziplinarrechtliche beschränkte Maßnahmeverbot.
 
Was haben Sie herausgefunden?

Ich bin in meiner Arbeit letztlich zu dem Ergebnis gekommen, dass das Zusammentreffen einer Kriminalstrafe einerseits und einer Disziplinarmaßnahme andererseits trotz des teilweisen strafähnlichen Charakters der disziplinarrechtlichen Folgen keine Doppelbestrafung im rechtswissenschaftlichen Sinne darstellt. Dies bedeutet wiederum aber nicht, dass deshalb das Nebeneinander beider Sanktionen sowohl verfassungsrechtlich als auch einfachgesetzlich uneingeschränkt zulässig ist. Vielmehr wird insbesondere durch das disziplinarrechtliche Maßnahmeverbot und die Berücksichtigung der disziplinarrechtlichen Folgen im Rahmen der Strafzumessung eine weitgehende Kompensation der zusätzlichen Belastungen des Beamten angestrebt.
 
Kontakt: Falls Sie Interesse an einer Kontaktaufnahme haben, wenden Sie sich bitte an die Akademische Leiterin des MPA-Studiengangs (sveit@uni-kassel.de). Frau Prof. Veit stellt bei Bedarf gerne den Kontakt zu Frau Pesch her.

Diana Thomas: Zwischen Tafelkreide und App – digitale Medienkompetenz als Wettbewerbsvorteil an Schleswig-Holsteins Grundschulen. Entwicklung eines Musterkonzepts und Leitfadens zum Einsatz in Grundschulen für Eltern und Lehrkräfte

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Im Zuge der anstehenden Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt Schule“ an Grundschulen in Schleswig-Holstein ging es darum, neue Erkenntnisse über Kunden- und Stakeholdereinstellungen zu gewinnen. Grundschulen stehen im Wettbewerb und werden bei Mindestschülerzahlunterschreitung geschlossen. Sie müssen demnach Verwaltungsmarketing betreiben und sollten, so die Erkenntnis aus der Arbeit, eine stakeholderorientierte Produktausrichtung und Kommunikation betreiben. Die Masterarbeit liefert damit eine Basis für den in den nächsten Jahren anstehenden Change  Management Prozess.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Ich habe mehr als 500 Kinder, knapp 300 Eltern und mehr als 50 Lehrkräfte an fünf Grundschulen in Schleswig-Holstein befragt. Da Grundschulen noch nicht digital arbeiten, musste ich die Fragebögen drucken lassen, um sie dann an Kinder, Eltern und Lehrkräfte zu verteilen. Diese haben die Fragebögen per Hand ausgefüllt. Die statistischen Auswertungen der umfangreichen Daten wurde von mir mithilfe des Statistik-Programms SPSS vorgenommen.
 
Was haben Sie herausgefunden?

Die wichtigste Erkenntnis ist, dass es kein allgemeingültiges Patentrezept für Grundschulen in der Ausrichtung ihrer Marketingstrategie gibt. Eltern haben unterschiedliche Einstellungen, wobei sich signifikante Unterschiede nach Schulen ergeben haben. Eine den Einstellungen der Eltern entgegenstehende Ausrichtung der digitalen Medienkompetenzvermittlung kann Auswirkungen auf die Anmeldezahlen an einer Grundschule haben und im schlimmsten Fall zur Schulschließung mangels ausreichender Schülerzahlen führen. Aber auch innerhalb der digitalen Ausrichtung helfen die Erkenntnisse, den anstehenden Change-Prozess so auszurichten und seitens der Schulleitung zu steuern, dass sowohl Eltern als auch Lehrkräfte motiviert „mitgehen“ können.
Aus den Erkenntnissen habe ich einen Kommunikationsleitfaden und ein Musterkonzept zur Beantragung der Mittel aus dem Digitalpakt entwickeln können und in mehreren Schulen Vorträge gehalten. Bei den untersuchten Grundschulen kommt dies gut an: erste Schulkonferenzbeschlüsse zur Umsetzung meiner Empfehlungen finden sich bereits auf den Tagesordnungen einiger Grundschulen. Kurz nach Abschluss meiner Arbeit führte das CORONA-Virus zur vorübergehenden Schließung aller Schulen. Die damit zwangsweise durchgeführten Versuche für unvorbereitetes, digitales „Weitermachen“ (denn die Schulpflicht ist ja nicht aufgehoben) unterstreichen die Relevanz der Masterarbeit.
 
Kontakt: thomasdiana@t-online.de

Daniel Günther: Die parlamentarische Einflussnahme auf den Einsatz von Streitkräften in Deutschland und in Frankreich

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich die Masterarbeit?

Inwieweit wird der Aufbau „Europäischer Streitkräfte“ durch die unterschiedlichen konzeptionellen und verfassungsrechtlichen Ausrichtungen der beiden Länder beeinflusst? Entstehen durch den Einfluss der jeweiligen Parlamente Hemmnisse für den Einsatz dieser Streitkräfte?

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Ich habe die sicherheitspolitischen, konzeptionellen sowie rechtlichen Perspektiven der parlamentarischen Einflussnahme auf die Entsendung von Streitkräften in Deutschland und in Frankreich vergleichend analysiert und bewertet. Abschließend habe ich auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse einen Ausblick auf die zukünftige Umsetzungspraxis der „Europäischen Streitkräfte“ gegeben.

Was haben Sie herausgefunden?

In der Gesamtbetrachtung scheint es, als stünden sich grundverschiedene nationale Denkmuster staatlichen und sicherheitspolitischen Verhaltens konträr gegenüber. Die vehemente Fokussierung auf die eigene nationale Position wirkt in Anbetracht europapolitischer Einigkeit der beiden Länder befremdlich. Die legislative Letztentscheidung über die Entsendung von Streitkräften wird in Deutsch­land nicht nur in der rechtlichen Auslegung und den strategischen Papieren, sondern auch in den konzeptionellen Ausrichtungen zu den „europäischen Streitkräften“ konsequent gelebt. Eine Aufweichung dieser Überzeugung hinsichtlich der „französischen Konzeption“ wird sowohl von Seiten des Parlamentes als auch der Regierung grundsätzlich abgelehnt. Durch die Haltung Deutschlands ist die Etablierung „Europäischer Streitkräfte“ über die bisher vereinbarten Maßnahmen hinaus nicht umsetzbar.
 
Kontakt: daniel.guenther@gmx.org 

Dennis Häuser: Digitalstrategien der Länder im Vergleich

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich die Masterarbeit?

Ich habe untersucht, wie sich die parteipolitische Zusammensetzung der Landesregierungen in Deutschland auf deren Digitalstrategien auswirkt.
 
Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Im Rahmen der Masterarbeit habe ich eine strukturierte Inhaltsanalyse der Parteiprogramme ausgewählter Parteien zur Bundestagswahl 2017 sowie der Digitalstrategien von sieben Bundesländern durchgeführt. Außerdem habe ich Experteninterviews zur Verifikation der Ergebnisse der strukturierten Inhaltsanalysen durchgeführt.
 
Was haben Sie herausgefunden?

Es sind Tendenzen erkennbar, dass die Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2017 einen indirekten Einfluss auf die Digitalstrategien der Länder haben. Auch ist deutlich zu erkennen, dass die Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene direkten Einfluss auf die Digitalstrategien haben. Eine „typisch linke“ oder „typisch konservative“ Digitalpolitik gibt es aber nicht, da dieses Politikfeld deutlich weniger ideologisch geprägt ist als andere Politikfelder. Das heißt auch, dass andere Akteure als die Parteien einen starken Einfluss auf die Inhalte der Digitalpolitik der Länder entfalten können.
 
Kontakt: haeuser.dennis@gmail.com

Georg Töws: Erkenntnisse aus der verwaltungsbezogenen Anwendung der Blockchain-Technologie im Kontext der Digitalisierung der Verwaltung

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Die Masterarbeit beschäftigte sich mit der Frage, welche Erkenntnisse zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus der verwaltungsbezogenen Anwendung der Blockchain-Technologie gezogen werden können. Ein besonderer Fokus lag dabei auf den Herausforderungen und Grenzen sowie auf der Identifizierung von Best Practices. Diese Fragestellung ist hochrelevant, weil die Blockchain-Technologie, trotz einer Dekade der kommerziellen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dieser, noch am Anfang steht. Gleichzeitig erleben wir derzeit einen sichtbaren Hype um diese Technologie, da sie zahlreiche Möglichkeiten mit sich bringt und ihr sogar ein disruptives Potenzial im Hinblick auf Wirtschaft und Verwaltung nachgesagt wird. Die gewählte Fragestellung hilft, die Thematik kritisch-rational zu betrachten, indem der Fokus auf den derzeitigen Status-Quo der Anwendung dieser Technologie gelegt wird.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Die Fragestellung wurde in drei Schritten untersucht: Zunächst erfolgte eine Dokumenten- und Literaturanalyse mit dem Ziel die theoretischen Grundlagen für die weitere Bearbeitung zu legen, wobei ein Phasenmodell für den Adaptionsprozess der Blockchain-Technologie entwickelt wurde. Dieses Phasenmodell bildete in einem zweiten Schritt die Basis für die Auswertung der empirischen Erhebung in Form von Experteninterviews zu verschiedenen europäischen Anwendungsfällen. Abschließend wurden anhand der Ergebnisse der Analyse Handlungsempfehlungen für ein erfolgreiches Vorgehen in der Adaption der Blockchain-Technologie formuliert.

Was haben Sie herausgefunden?

Die Potenziale der Blockchain-Technologie werden anhand der untersuchten Fälle im Wesentlichen bestätigt, wenngleich bei allen Fällen jeweils nur ein Teil der Möglichkeiten der Technologie genutzt wurde. Zugleich können unterschiedliche Ansätze in der Adaption der Technologie zum Erfolg führen, der derzeitige „Hype“ ist allerdings als hinderlich zu betrachten. Das theoretisch hergeleitete Phasenmodell für den Adaptionsprozess ist dazu geeignet, reale Adaptionsprozesse zu beschreiben.
 
Kontakt: toewsgeorg@web.de 

Max Ladendorf: Public Service Motivation in der Ministerialverwaltung – Eine Untersuchung am Beispiel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Im Fokus dieser Masterarbeit steht die Public Service Motivation (PSM). Gemeint ist damit eine spezifische intrinsische Arbeitsmotivation, die viele Beschäftigte im öffentlichen Sektor haben. Da die Begrifflichkeiten und Erkenntnisse zur PSM insbesondere auf den angloamerikanischen Raum fokussiert sind, stellt sich die generelle Frage der Anwendbarkeit des Konzepts der PSM für den deutschsprachigen Raum. Ziel der Masterarbeit ist vor diesem Hintergrund die Rekonstruktion des Konzepts der PSM unter besonderer Berücksichtigung des politiknahen Arbeitsfeldes einer Ministerialverwaltung in Deutschland.
 
Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Die Untersuchung erfolgte mit Hilfe von acht leitfadengestützten Experteninterviews mit Beschäftigten der Laufbahngruppe des höheren Dienstes im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit dieser Auswahl konnte sichergestellt werden, dass die Beschäftigten einen engen Kontakt zum parlamentarischen Raum haben, der insbesondere mit steigender Hierarchieebene (angefangen vom Referatsleiter bis zum Staatssekretär) zunimmt. Die Auswertung der aufgezeichneten Interviews erfolgte mit Hilfe der strukturierenden und der zusammenfassenden qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring.
 
Was haben Sie herausgefunden?

Mit Hilfe der Interviews konnten die vier Dimensionen der Public Service Motivation nach Perry (Politische Motivation, Gemeinwohlorientierung, soziale Anteilnahme und Altruismus) beispielhaft für eine deutsche Ministerialverwaltung bestätigt werden. Im Gegensatz zu anderen deutschsprachigen Untersuchungen kann auch der Dimension ‚politische Motivation‘ eine besondere Ausprägung attestiert werden, die mit der Verortung der Ministerialverwaltung an der Schnittstelle zwischen Politik und Verwaltung zusammenhängen kann. Zudem wird angeregt, das Konzept um eine Dimension zu erweitern, die jene eigennützigen Aspekte umfasst, die die Ministerialbeamten für eine Tätigkeit im Ministerium motivieren. In erster Linie geht es dabei um das soziale Miteinander und die berufliche Absicherung, aber auch um fürsorgliche Angebote des Dienstherrn, wie Home-Office und Teilzeit.

Kontakt: max.ladendorf@gmail.com 

Stephanie Blasius: Die Einführung einer automatisierten biometrischen Gesichtserkennung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Im Rahmen der Masterarbeit wird die Forschungsfrage untersucht, welche verfassungsrechtlichen und besonderen datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz der automatisierten biometrischen Gesichtserkennung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch die Bundespolizei auf den Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (§ 3 Bundespolizeigesetz (BPolG)) zu stellen sind. Diese Fragestellung ist hochrelevant, da bisher keine Rechtsgrundlage für den Wirkbetrieb der automatisierten biometrischen Gesichtserkennung existiert und der geplante Einsatz dieser Technik durch die Bundespolizei aufgrund der erheblichen Grundrechtsrelevanz in Deutschland stark umstritten ist. Den Prüfungsschwerpunkt bildet hierbei die verfassungsrechtliche Prüfung einer durch den Einsatz der automatisierten biometrischen Gesichtserkennung möglichen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
 
Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Die Untersuchung der Forschungsfrage erfolgte in zwei Schritten. Zunächst wurde zur theoretischen Einführung die technische Funktionsweise und Praxistauglichkeit der automatisierten biometrischen Gesichtserkennung sowie das der Masterarbeit zugrunde liegende Einsatzszenario basierend auf einer systematischen Literaturanalyse herausgearbeitet. Die rechtliche Untersuchung der Forschungsfrage erfolgte hingegen im Rahmen einer rechtsdogmatischen sowie einer rechtspolitischen Analyse. Im Rahmen der rechtsdogmatischen Untersuchung wurden verschiedene Rechtsquellen hinsichtlich möglicher für den Einsatz einer biometrischen Gesichtserkennung zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung relevanter Anforderungen ausgewertet.
 
Was haben Sie herausgefunden?

Der Einsatz der automatisierten biometrischen Gesichtserkennung zum Zwecke der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung ist nur unter Berücksichtigung sehr enger datenschutzrechtlicher und verfassungs­rechtlicher Anforderungen legitimierbar. Hierzu zählt u. a., dass der Einsatz der Gesichtserkennung immer an einen konkreten Anlass geknüpft werden muss – eine anlasslose Total­überwachung oder Fahndung „ins Blaue hinein“ scheidet somit aus. Angesichts der hohen Eingriffs­intensität in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf bezüglich der Eingriffsschwelle das Vorliegen einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut (z. B. Leib, Leben und Freiheit der Person und der Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder) nicht unterschritten werden. Im Bereich der Strafverfolgung dürfte die automatisierte biometrische Gesichtserkennung nur zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten (§ 100b Abs. 2 StPO), zu denen beispielsweise Straftaten des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, die Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen sowie Mord und Totschlag zählen, eingesetzt werden. Darüber hinaus sind sonstige materielle Voraussetzungen zu beachten, wozu insbesondere die Reduzierung der Erkennungsfehler durch das Gesichtserkennungssystem, das sofortige Löschen der Nicht-Treffer, die anlassbezogene Eingrenzung der polizeilichen Referenzdatenbank sowie die Reduzierung der Missbrauchsmöglichkeiten durch die Nutzung bundeseigener statt Fremd-Servern zählen.

Kontakt: blasius.stephanie@gmx.de

Julia Eckstein: Die Einführung des Holakratie-Ansatzes in der Bundesagentur für Arbeit – Fiktion oder Anspruch für die Dienstleistungsbehörde der Zukunft?

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

In meiner Masterarbeit widme ich mich der Fragestellung, ob der Ansatz der Holakratie, welcher auf Inhalte von agilen und lernenden Unternehmen zurückgreift und darauf abzielt, eine Organisation von Grund auf umzustrukturieren und zu evolutionieren, in der öffentlichen Verwaltung und dabei speziell in der Bundesagentur für Arbeit (BA) implementiert werden könnte. Die zentrale Fragestellung der Masterarbeit lautet: Welche Chancen bietet der Holakratie-Ansatz als Organisationsansatz für die BA und welche Barrieren treten bei einer möglichen Implementierung auf?  Diese Fragestellung ist für die BA von besonderer Bedeutung, da bereits erste Ansätze agiler Methoden in der Behörde Einzug gefunden haben und die BA darauf abzielt, eine lernende, agile Organisation zu werden.
 
Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Ich habe das Thema zunächst theoretisch abgehandelt und dann eine empirische Studie durchgeführt. Im Rahmen der empirischen Untersuchung habe ich qualitative Leitfadeninterviews mit Führungskräften unterschiedlicher Führungsebenen (von der Ebene der Teamleiter/innen bis zum Vorstand) der BA durchgeführt und die Interviews mit der strukturierenden Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet. Anschließend habe ich die Ergebnisse der Interviews diskutiert, mit den theoretischen Grundlagen rückgekoppelt und Erfolgsfaktoren für eine mögliche Implementierung in der Behörde abgeleitet.
 
Was haben Sie herausgefunden?

Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die hierarchischen Strukturen der BA sowie die Abhängigkeit der BA in ihrer Aufgabenerledigung von anderen Behörden einer Implementierung des Holakratie-Ansatzes innerhalb der Gesamtorganisation entgegenstehen. Nichtsdestotrotz befürwortet ein Großteil der Interviewpartner/innen einen Wandel der Organisation hin zu einer agileren Arbeitsweise mit flexibleren Führungsstrukturen und mit Mitarbeiter(inne)n, die autonom innerhalb des gesetzlichen Rahmens arbeiten können. Es ist durchaus vorstellbar, einen solchen Ansatz zunächst in Pilotprojekten zu erproben, um den Erfolg für die Behörde, ähnlich wie bei der Einführung von Scrum in der BA, genauer zu untersuchen.
 
Kontakt: julia.eckstein1@gmx.de

Marvin Haß: Streikrecht im Beamtenverhältnis – Vereinbarkeit der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums mit dem Streikrecht aus der EMRK

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Das kontinuierliche Voranschreiten der Europäisierung des nationalen Rechts stellt die Judikative vor neue Herausforderungen. Hierzu sind mit Blick auf das Beamtenrecht vor allem die Entwicklungen zum Streikrecht als Bestandteil der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dessen Wirkung für Beamte, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in seinen Urteilen 2008 und 2009 gegen die Türkei prägte, zu nennen. In der Masterthesis wird vor diesem Hintergrund untersucht, wie sich das bisherige Streikverbot der Beamten in Deutschland rechtfertigt, wo dieses normiert ist und welche Normen diesem sowohl im innerdeutschen als auch völkerrechtlichen Kontext (EMRK und EGMR) entgegenstehen, wie diese normhierarchisch einzuordnen sind und vor allem, ob das deutsche Beamtenstreikverbot mit der EMRK vereinbar ist.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Nach inhaltlicher sowie rechtlicher Beleuchtung des Streik- sowie Beamtenbegriffs wird das Streikverbot anhand mehrerer Ansätze aus den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums hergeleitet. Nach kurzer Rechtsfolgenbetrachtung bei Nichtbeachtung und Prüfung einer möglichen Änderung der hergebrachten Grundsätze über die Fortentwicklungsklausel des Grundgesetzes wird auf die aktuelle Rechtsentwicklung (vor allem EGMR-Rechtsprechung gegen die Türkei) und dessen Wirkung auf die deutsche Rechtsordnung eingegangen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 27.02.2014 (Az.: 2 C 1.13) bildet den Schwerpunkt. Nach inhaltlicher Vorstellung und thematischer Neugliederung wird dieses unter Zugrundelegung kritischer und heterogener Literatur und abweichenden Judikaten aufgearbeitet. Abschließend werden eigene Erwägungen entwickelt (bspw. Verbeamtungsverbot außerhalb der genuin hoheitlichen Tätigkeiten; Streikverbotszulage, Beamte als Streikbrecher; Streikverbot für hoheitlich tätige Tarifbeschäftigte).

Was haben Sie herausgefunden?

Das Urteil des BVerwG ist insgesamt – trotz einiger Schwächen in der Ausführlichkeit und damit gebotener Angriffsfläche – richtungsweisend und, mit Ausnahme der Zuweisung der Kollisionsauflösung an den einfachen Bundesgesetzgeber statt an den verfassungsändernden Gesetzgeber, überzeugend. Das Streikverbot ist als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums tradiert, zweckdienlich und erforderlich. Allerdings kann dies nur für die im genuin hoheitlichen Bereich tätigen Beamten (z. B. Polizisten) mit der EMRK in Einklang gebracht werden. Den außerhalb dieses Bereichs tätigen Beamten (z. B. Lehrkräfte) ist ein Streikrecht zu gewähren. Dem befürchteten Verlust des deutschen Individualrechts oder gar der Verfassungsidentität kann entgegengehalten werden, dass die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums auch weiterhin ihre derzeitige Geltung EMRK-konform behalten können, sofern sich der künftige Personaleinsatz in der Praxis wieder an dem Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG ausrichtet. Dessen ungenügende Beachtung ist der wahre Grund für die nun festgestellte Konventionswidrigkeit.
Wäre es nicht auch im Sinne der EMRK zweckdienlicher, das Streikverbot an die Tätigkeit selbst und die damit verbundene staatstragende Rolle zu knüpfen? Wenn es die Aufgabe erfordert, dann sollte der Beamte nicht streiken dürfen. Gleichzeitig würde dies jedoch die Besetzung mit einem Tarifbeschäftigten ausschließen, da sich nur so der logische Schluss für die Unabdingbarkeit des Streikverbots konsequent ziehen lässt.

Kontaktmarvin.hass@arcor.de 

Sabrina Obendorfer: Diskrepanz von Ausbildungsangebot und –nachfrage von Jugendlichen: Die Rolle der internetbasierten Informations- und Kommunikationsmedien der Bundesagentur für Arbeit

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich Ihre Masterarbeit?

Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit internetbasierte Informations- und Kommunikationsmedien der Bundesagentur für Arbeit zur regionalen Ausbildungsmarktrecherche von Jugendlichen im Berufswahlprozess herangezogen werden und damit zum Ausgleich zwischen Lehrstellenangebot und –nachfrage am deutschen Ausbildungsmarkt beitragen. Die Untersuchung zielt darauf ab, den Einfluss online-basierter Medien im Berufswahlprozess von Jugendlichen abzustecken, anhand der Untersuchungsergebnisse Verbesserungspotenziale aufzuzeigen und Handlungsempfehlungen für zukunftsfähige und kundenorientierte Online-Servicedienstleistungen zu formulieren.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Zunächst habe ich eine ausführliche Literaturrecherche durchgeführt, um den Untersuchungsgegenstand in den bestehenden Forschungskontext einzuordnen. Da ich auf diese Weise meiner Fragestellung nicht hinreichend gerecht werden konnte, habe ich eigene Daten erhoben; dabei habe ich standardisierte Fragebögen und leitfadengestützte Interviews eingesetzt und diese mittels quantitativer bzw. qualitativer Verfahren ausgewertet.

Was haben Sie herausgefunden?

Im Rahmen meiner Untersuchung kam ich zu einem Ergebnis, das mich zunächst überraschte: Während man eigentlich davon ausgeht, dass Jugendliche als „Digital Natives“ alle Applikationen im Internet geradezu spielend leicht nutzen können, zeigte die Untersuchung dementgegen ganz deutlich ihre mangelhaften Medienkompetenzen in Bezug auf den Umgang mit „ernsteren“ Inhalten abseits der Unterhaltung und sozialen Interaktion. So werden die untersuchten Informations- und Kommunikationsmedien zur regionalen Ausbildungsmarktrecherche von den Jugendlichen im Berufswahlprozess in eher geringem Maße genutzt. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass hier besondere Anforderungen an die Reflexions- und Analysefähigkeit der Schülerinnen und Schüler gestellt werden, die digital oft verkürzten und allgemein dargestellten Inhalte zu begreifen und auf ihre individuelle Situation zu übertragen.
Im Rahmen der Untersuchung stellte sich weiter heraus, dass durch die steigende Digitalisierung, der Berufsberatung sowie den Schulen und Eltern in Zukunft eine ganz zentrale Rolle dabei zuteilwerden sollte, eine „Lotsenfunktion“ im bunten Sammelsurium der Internetangebote zur Berufswahl wahrzunehmen und die Jugendlichen bei der Nutzung dieser Medien engmaschig anzuleiten. Nur so können die untersuchten Informations- und Kommunikationsmedien der Bundesagentur für Arbeit die Jugendlichen bei der Berufswahl in ausreichendem Maße unterstützen und damit zu einem Ausgleich am Ausbildungsmarkt beitragen.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass Online-Medien alleine eine persönliche Berufsberatung in keiner Weise ersetzen, sondern lediglich mit ausreichender medienpädagogischer Anleitung ergänzen können.
 
Kontakt: Falls Sie Interesse an einer Kontaktaufnahme haben, wenden Sie sich bitte an die Akademische Leiterin des MPA-Studiengangs (sveit@uni-kassel.de). Frau Prof. Veit stellt bei Bedarf gerne den Kontakt zu Frau Obendorfer her.

Laura Michel: Health-oriented Leadership (HoL) – Erarbeitung eines Konzeptes für eine öffentliche Verwaltung am Beispiel der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich die Masterarbeit?

Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Zusammenhang von Führung und Gesundheit in Organisationen. Das konkrete Ziel der Ausarbeitung bestand in der Untersuchung der Fragestellung, ob und wenn ja, inwieweit und in welchem Ausmaß Führungskräfte die Möglichkeit haben, Einfluss auf die Gesundheit der ihnen unterstellten Mitarbeitenden zu nehmen. Der Fokus der Untersuchung lag dabei auf dem Bereich der psychischen Gesundheit. Detailliert wurde in der Ausarbeitung das Instrument Health-oriented Leadership (HoL), ein Konzept zur Erfassung gesundheitsförderlicher Führung, und dessen Übertragbarkeit auf den öffentlichen Sektor behandelt.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Im Rahmen der Ausarbeitung wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in Form einer Analyse einschlägiger Fachliteratur und Forschungsberichte zum Zusammenhang zwischen Führung und Gesundheit zusammengefasst. Aufbauend darauf habe ich die Anwendbarkeit des HoL-Instrumentes auf die öffentliche Verwaltung geprüft. Anhand der konzeptuellen Übertragung auf ein praktisches Beispiel erfolgte die Darstellung der möglichen praktischen Anwendbarkeit von HoL. In diese Konzeptualisierung sind unter anderem die Ergebnisse durchgeführter Experteninterviews mit Führungskräften der Beispielorganisation eingeflossen.

Was haben Sie herausgefunden?

Führungskräfte können grundsätzlich Einfluss auf die Gesundheit der ihnen unterstellten Mitarbeitenden nehmen. Form und Ausmaß des Einflusses werden allerdings von weiterführenden Faktoren, insbesondere den organisationalen Rahmenbedingungen, mitbestimmt.

Die Übertragung von HoL auf die öffentliche Verwaltung ist grundsätzlich möglich, wenn bestimmte Rahmenbedingungen vorliegen oder geschaffen werden. Von wesentlicher Bedeutung ist in diesem Kontext insbesondere die Schaffung einer gesundheitsorientierten Organisations- und Führungskultur als Grundlage gesundheitsorientierter Führung.

Das im Rahmen der Arbeit entwickelte allgemeine HoL-Konzept lässt sich in seiner Grundstruktur auf andere Organisationen übertragen und kann als Basis für die Entwicklung und Umsetzung eines HoL-Konzeptes bei einer anderen Organisation verwendet werden.

Kontakt: lk.michel@gmx.de

Markus Remus: Altersdiskriminierende Besoldung – Analyse der Bearbeitung eines Massenverfahrens am Beispiel einer nordrhein-westfälischen Landesbehörde

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich die Masterarbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der Frage, wie eine staatliche Institution mit einem Verwaltungsverfahren umgeht, das inhaltsgleich mehrere tausend Menschen betrifft. Das beschriebene Massenverfahren hatte die altersdiskriminierende Besoldung von Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen aufgrund von Lebensaltersstufen zum Gegenstand. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf verwaltungsrechtliche, aber auch opportunistische und pragmatische Züge von Verwaltungshandeln gelegt, die ein schnelles und rechtssicheres Abarbeiten eines Massenverfahrens gewährleisten sollen. Im Zuge dessen erfolgt anhand der vorliegenden Materie ein Blick auf die Auswirkungen europäischer Rechtsetzung auf nationales Dienstrecht.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Grundlage für die Erforschung waren zunächst ein historischer Rückblick auf die Entwicklung des nationalen Besoldungsrechts in Deutschland und die Feststellung des Ist-Zustandes. Ferner wurde einschlägige europäische Rechtsetzung dargestellt und in den Kontext eingeordnet. Interne Unterlagen, die die Arbeitsweise einer Landesbehörde sowie dessen Interaktion mit dem vorgesetzten Landesministerium widerspiegeln, bildeten den Nährboden für die Analyse. Ferner wurden historische, aber auch aktuelle Bewegungen in der europäischen Rechtsetzung betrachtet und ein vorsichtiger Blick in die Zukunft des nationalen Dienstrechts gewagt.

Was haben Sie herausgefunden?

Die maßgebliche Erkenntnis der Forschung war, dass staatliche Institutionen durch geeignete Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, sowie durch ein gesundes Maß an Pragmatismus, durchaus in der Lage sind, ein Massenverfahren schnell und mit einem hohen Qualitätsanspruch abzuarbeiten. Konkret herausgearbeitete Handlungsempfehlungen sind etwa:

  • die technische Erfassung eingehender Anträge oder Widersprüche als Teil des Massenverfahrens  
  • die Formulierung von Handlungsanweisungen zur Abarbeitung des Massenverfahrens, die von „jedermann“ umzusetzen sind
  • die Betrauung von Mitarbeitenden mit der Abarbeitung des Verfahrens, die zeitliche Kapazitäten aufweisen, um Produktbereiche nicht zusätzlich zu belasten (im vorliegenden Beispiel: Mitarbeitende des Justitiariates)
  • eine klare Kommunikation zum Verfahrensstand über öffentliche Kanäle an den betroffenen Personenkreis sowie Interessenvertretungen
  • eine Ruhendstellung der einzelnen Verfahren bis zur höchstrichterlichen Klärung der maßgeblichen Rechtsfragen zur Gewährleistung eines größtmöglichen Grades an Rechtssicherheit für alle Beteiligten

Ferner wurde festgestellt, dass die verschiedenen Ausprägungen des Beamtentums innerhalb der Europäischen Union, die europäische Rechtsetzung vor große Heraus­forderungen stellt. Gleichwohl konnte nicht festgestellt werden, dass durch die durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Angleichung des Beamtentums innerhalb der EU erfolgt.
 
Kontakt: markus.remus@gmail.com

Lara Fasse: Die Justiz als Arbeitgeber - Work-Family-Balance niedersächsischer Richterinnen und Richter am Sozialgericht

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich die Masterarbeit?

Eine ausgewogene Work-Family-Balance gilt als Voraussetzung zur langfristigen Sicherung der Arbeitskraft. Der öffentliche Dienst ist in Studien zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bisher unterrepräsentiert. In dieser Masterarbeit wurden die Work-Family-Balance niedersächsischer Richterinnen und Richter am Sozialgericht als besondere Personengruppe des öffentlichen Dienstes betrachtet und organisatorisches Verbesserungspotential aus Sicht der Befragten erarbeitet.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Die Datengewinnung erfolgte mittels problemzentrierten Interviews mit RichterInnen der niedersächsischen Sozialgerichtsbarkeit. Die Fragen des Leitfadeninterviews bauten auf dem Work-Family-Balance-Modell nach Voydanoff auf. Die transkribierten Interviews wurden mit Hilfe der strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring ausgewertet.

Was haben Sie herausgefunden?

Die Kontextfaktoren ermöglichen den Interviewten trotz zum Teil hoher beruflicher Anforderungen, ihre unterschiedlichen Lebensrollen nach den eigenen Vorstellungen auszuüben und Beruf und Familie zu vereinbaren. Dazu tragen insbesondere die selbstbestimmte Arbeitseinteilung und -gestaltung sowie familiäre Unterstützung bei. Zur Herstellung der Work-Family-Balance werden zum Teil die eigenen Ziele aufgegeben und auf traditionelle Rollenverteilungen oder Teilzeit zurückgegriffen. Entsprechend wurden unter anderem die Vermeidung der Zielaufgabe durch beispielsweise flexiblere Karrieremodelle, die Reduzierung des Arbeitsumfangs oder die Stärkung psychologischer Grenzen als organisatorische Verbesserungspotentiale herausgearbeitet.
 
Kontakt: Falls Sie Interesse an einer Kontaktaufnahme haben, wenden Sie sich bitte an die Akademische Leiterin des MPA-Studiengangs (sveit@uni-kassel.de). Frau Prof. Veit stellt bei Bedarf gerne den Kontakt zu Frau Fasse her.

Christina Emeneth: Modifikation des Sozialgesetzbuch IX – Die trägerübergreifende Zusam-menarbeit der Reha-Träger im Lichte der Einführung des Bundesteilhabegesetzes

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich die Masterarbeit?

Aufgrund der wachsenden Vielschichtigkeit und zunehmenden Komplexität der Umwelt nimmt ebenfalls die Bedeutung bzw. der Bedarf an Verwaltungskooperation stetig zu. Um die Zusammenarbeit der unter dem Dach der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation befindlichen Rehabilitationsträger zu stärken, die Transparenz in der Rehabilitationspraxis zu steigern und die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung zu verbessern, wurde das Bundesteilhabegesetz auf den Weg gebracht.
Die Masterarbeit befasst sich mit den Auswirkungen der Einführung des Bundesteilhabegesetzes auf die trägerübergreifende Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger im Hinblick auf deren Kooperation und Koordination. Drei Jahre nach Eintritt der ersten Reformstufe zum 01.01.2017 ist der aktuelle Umsetzungsstand dahingehend, inwieweit die einzelnen Rehabilitationsträger die Änderungen des Bundesteilhabegesetzes angenommen haben und welche Auswirkungen die Reform auf die Kooperation bzw. Koordination zwischen den Rehabilitationsträgern hatte, wissenschaftlich noch nicht näher eruiert worden. Dieser Forschungslücke widmet sich die Masterarbeit.
 
Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Ich habe explorative, semi-strukturierte Experteninterviews durchgeführt. Bedingt durch den Umfang der Arbeit konnten nicht alle Rehabilitationsträger einbezogen werden. Daher habe ich mich auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg beschränkt.
 
Was haben Sie herausgefunden?

Die Analyse der Arbeit unterstreicht, dass mit dem Bundesteilhabegesetz eine gesetzliche Grundlage geschaffen wurde, welche der trägerübergreifenden Zusammenarbeit einen neuen, bedeutenden Stellenwert im gegliederten Sozialleistungssystem zugewiesen hat.  Auch wenn zusammenfassend die Interaktionen zwischen den Rehabilitationsträgern seit Implementierung des BTHG zugenommen haben, sind jedoch sowohl zwischen den einzelnen Trägerbereichen, als auch innerhalb dieser, derzeit noch deutliche Unterschiede im Umsetzungsstand der Regelungen bzw. Vorschriften des Bundesteilhabegesetzes zu finden. Diese inadäquate Umsetzung der Vorschriften ist hauptsächlich bedingt durch eine nur partiell vorhandene Kooperation und Koordination der Rehabilitationsträger. Insgesamt wird deutlich, dass die Rehabilitationsträger um eine verstärkte trägerübergreifende Zusammenarbeit bemüht sind, jedoch durchaus noch einige Schnittstellenproblematiken bzw. Herausforderungen in der Praxis bestehen. Um diesen begegnen zu können, sind beispielsweise weiterführende Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Entwicklung eines entsprechenden (regionalen) trägerübergreifenden Netzwerkes oder auch die Anpassung der personalpolitischen Rahmenbedingungen zu empfehlen.
 
Kontakt: Ch.Emeneth@web.de

Ann Katrin Bleckmann: Der Leader-Member-Exchange-Ansatz (LMX) in der öffentlichen Verwaltung

Mit welcher Fragestellung beschäftigt sich die Masterarbeit?

Die Bedeutung des Themas Personalführung ist im Kontext von Verwaltungspraxis und -forschung gestiegen. Dennoch lässt die empirische Forschung eine umfassende Untersuchung des Führungsverhaltens in der öffentlichen Verwaltung in Deutschland bisher vermissen. Der Leader-Member-Exchange-Ansatz verfolgt mit der Instrumentalisierung des zwischenmenschlichen Kontextes durch Ausbildung individueller Austauschbeziehungen das Ziel der Effizienzsteigerung einer Organisation, ist als Teilgebiet der Führungsforschung aus dem internationalen Raum im Bereich der Personalführungen öffentlicher Verwaltungen jedoch bislang unberücksichtigt geblieben. Die Untersuchung der Notwendigkeit eines veränderten Führungsverständnisses sowie der Eignung des LMX-Ansatzes für die Spezifika der öffentlichen Verwaltung bilden daher den Gegenstand meiner Masterthesis.

Wie haben Sie diese Fragestellung untersucht?

Das Thema des LMX-Ansatzes wurde durch eine detaillierte Literaturanalyse zunächst theoretisch erschlossen. Anschließend wurden die gewonnenen Erkenntnisse mittels offener, leitfadengestützter Experteninterviews mit einem Mitarbeiter sowie Führungskräften der öffentlichen Verwaltung anhand ihrer Erfahrungen in der Verwaltungspraxis reflektiert. Die Auswertung der transkribierten Interviews erfolgte mit Hilfe der strukturierenden qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring.
Zusammen mit den theoretischen Grundlagen wurden aus den Experteninterviews Implikationen für die Verwaltungspraxis abgeleitet. Im Anschluss erfolgte die Darstellung der Chancen und Stärken sowie Schwächen und Risiken des LMX-Ansatzes im Allgemeinen sowie speziell hinsichtlich seines Einsatzes in der öffentlichen Verwaltung.

Was haben Sie herausgefunden?

Die für die Bewältigung von Routineaufgaben prädestinierte Verwaltungsbürokratie ist nicht für unplanmäßig auftretende Situationen geeignet, welche sich dadurch charakterisieren, dass keine bereits standardisierten Handlungsanweisungen vorliegen und in denen es insbesondere auf schnelles und flexibles Handeln der Beteiligten ankommt. Um ein solches Handeln zu erreichen, bedarf es eines veränderten Führungsverständnisses, welches den Aufbau hochqualitativer und damit auch von Vertrauen geprägter Beziehungen zwischen den Interaktionspartnern fördert. Vertrauen kann nicht erst beim Eintreten einer entsprechenden Situation gefasst werden, sondern muss durch soziale Praxis im Zeitverlauf wachsen.
Der LMX-Ansatz ist geeignet, auch im Kontext öffentlicher Verwaltung die Entwicklung verschiedenartiger Austauschbeziehungen zwischen Führungskräften und Mitarbeitenden zu erklären. Aufgrund seiner starken Deskriptivität gibt er jedoch lediglich mittelbar Hinweise auf ein Verhalten – insbesondere der Führungskraft – zur Steigerung der Beziehungsqualität zu ihren Mitarbeitenden.
Die Schaffung eines Bewusstseins der Führungskräfte für die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden und eine an diesen orientierte Anreiz- bzw. Austauschgestaltung kann sich unter anderem befähigend auf die Mitarbeitenden auswirken, ihre Motivation sowie ihr Commitment steigern und die Notwendigkeit ihrer Kontrolle durch die Führungskräfte reduzieren.
Die Entwicklung enger Austauschbeziehungen kann jedoch gleichzeitig zu einer Abhängigkeit der Beteiligten voneinander führen. Neben dem hierarchischen Gefüge können darüber hinaus beispielsweise die tarifvertraglichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes die Möglichkeiten, den Bedürfnissen der Mitarbeitenden entsprechen zu können, begrenzen.
 
Kontakt: annkatrinbleckmann@gmail.com

Veröffentlichte Abschlussarbeiten

Wissenschaftlich aktuelle Forschung besitzt im Master of Public Administration einen hohen Stellenwert, was sich nicht zuletzt in diversen Veröffentlichungen von Absolvent*innen des MPAs zeigt. Im Folgenden finden Sie eine Auswahl der Artikel und Beiträge, welche ehemalige Studierende des Masters allein oder in Zusammenarbeit mit Dozent*innen in Journals, Sammelbänden oder wissenschaftlichen Publikationsformaten veröffentlicht haben.

Lina Peglau, Maximilian Korzen und Dr. Caroline Fischer, 2024. Was digitales Red Tape auslöst und was dagegen hilft

Digitalisierung soll helfen, Bürokratie abzubauen, sowie die Verwaltung agiler und flexibler machen. Zugleich sollen die Mitarbeitenden motiviert und zufrieden sein. Doch Digitalisierung kann diese Heilsversprechen nicht generell halten. Immer wieder erzeugt sie sogar ein Mehr an bürokratischer Last.

Peglau, Lisa, Korzen, Maximilian, & Fischer, Caroline, 2024. Was digitales Red Tape auslöst und was dagegen hilft. In: innovative Verwaltung 4 (2024), 12-15.

Antonia Börner, 2024. Ein Realitätscheck – Wissenschaftsmanagement in der öffentlichen Verwaltung

Wissen stellt die Basis aller Dienstleistungen in der öffentlichen Verwaltung dar. Die Anerkennung von Wissen als strategische Ressource hat den Grundstein für den managementbasierten Umgang mit Wissen gelegt. Das Wissensmanagement spielt demnach für die Dienstleistungsqualität und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung eine zentrale Rolle. Doch warum ist Wissensmanagement noch nicht im deutschen Behördenalltag angekommen?

Börner, Antonia, 2024. Ein Realitätscheck – Wissenschaftsmanagement in der öffentlichen Verwaltung. In: Behörden Spiegel 2 (40), 4, https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2024_februar/4.

Kathrin Suslik, 2023. Informelle Kommunikation in virtuellen Teams

In diesem Buch wird thematisiert, wie die Virtualisierung von Teams den Umfang der informellen Kommunikation zwischen den Teammitgliedern beeinflusst und durch welche Faktoren dieser Einfluss moderiert wird. Dazu wurden nach einer Darstellung des Forschungsstands und Begründung der Forschungslücke aus der Theorie sieben Untersuchungshypothesen hergeleitet und diese anhand einer qualitativen Studie überprüft. Die Untersuchung ergab, dass der Umfang informeller Kommunikation bezogen auf die Häufigkeit der Interaktionen bei virtueller Zusammenarbeit erheblich abnimmt. Die Ergebnisse weisen auf eine diesen Einfluss moderierende Wirkung der Aufgabeninterdependenz, der Medienreichhaltigkeit, des mit der Kontaktaufnahme verbundenen Aufwands sowie des sozio-emotionalen Zustands des Teams hin. Auf Basis der Ergebnisse werden Implikationen für Forschung und Praxis abgeleitet.

Suslik, Kathrin, 2023. Informelle Kommunikation in virtuellen Teams. Wiesbaden. Springer Gabler, https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-43249-2

Pascal Dißmer, 2023. Rollenbilder von Mandatsträgern in Niedersachsen

Niedersächsische Ortschaftsverfassung bedeutet Tradition und Beständigkeit. Aber inwieweit wird sie den heutigen Gegebenheiten (u.a. sinkende Wahlbeteiligungen) gerecht? Dies wird im Beitrag anhand der Rollenbilder der politischen Mandatsträger auf der niedersächsischen Ortschaftsebene diskutiert.

Dißmer, Pascal, 2023. Rollenbilder von Mandatsträgern in Niedersachsen. In: GWP - Gesellschaft Wirtschaft Politik 72 (2), 169-179, https://doi.org/10.3224/gwp.v72i2.06 (als Open Access verfügbar).

Johanna Reimann, 2023. Häusliche Gewalt und Verwaltung – Führungskräfte in der Verantwortung

Mindestens jede vierte Frau ist im Laufe ihres Lebens von partnerschaftlicher Gewalt betroffen. Die Zahlen steigen seit Jahren. Es ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen. Gemäß einer Studie des Landeskriminalamts Niedersachsen (2022) werden lediglich 0,5 Prozent der Fälle partnerschaftlicher Gewalt zur Anzeige gebracht. Angesichts der hohen Zahlen ist davon auszugehen, dass Betroffene von häuslicher Gewalt auch in der öffentlichen Verwaltung tätig sind. Durch ihre Gemeinwohlorientierung kommt der öffentlichen Verwaltung als Arbeitgeberin eine Vorbildfunktion zu – dabei fällt der Themenkomplex in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Führungskräfte. Der sensible Umgang mit Betroffenen häuslicher Gewalt durch die Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung hat das Potenzial, für die Privatwirtschaft richtungsweisend zu sein.

Der ganze Artikel kann unter https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2023_april/2 abgerufen werden.

Maximilian Rottmann, 2023. Einführung eines Projektportfoliomanagements in der öffentlichen Verwaltung

Bei steigender Anzahl und Bedeutung von Projekten und Programmen ist es notwendig, die knappen Ressourcen des öffentlichen Dienstes zielgerichtet und effizient einzusetzen. Die Masterarbeit von Maximilian Rottmann befasst sich mit der Methode des Projektportfoliomanagements in der öffentlichen Verwaltung und ist ab sofort im KGSt-Portal (mit Anmeldung) verfügbar: www.kgst.de/doc/20230109A0004

Anna-Lena Wiegand und Nadin Fromm, 2022. Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland – Die Fallkonferenzen als entscheidendes Koordinationsinstrument einer progressiven Policy-Maßnahme im Strafsystem?

Die in Deutschland im Jahr 2011 gesetzlich eingeführte elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) bietet die technische Voraussetzung zur Überwachung entlassener Straftäter*innen mit negativer Legalprognose. Dies betrifft insbesondere Sexualstraftäter*innen und betont den Ausnahmecharakter der EAÜ als ultima ratio in Deutschland. Das Bundesland Hessen als Pionier der elektronischen Überwachung in Deutschland setzte in der Vergangenheit institutionelle Maßstäbe für die bundesweite Implementation. Bei der praktischen Umsetzung sind Akteur*innen verschiedener Behörden beteiligt, die bei sog. Fallkonferenzen über den EAÜ-Einsatz entscheiden. Die Fallkonferenzen wurden erst mit der Einführung der EAÜ ins strafrechtliche Sanktionssystem Deutschland initialisiert. Sie sind ein innovatives, bisher wenig erforschtes Instrument einer ressortübergreifenden Verwaltungskoordination. Im vorliegenden Beitrag werden auf Basis von Interviews mit Expert*innen einer exklusiv besetzten Stichprobe sowie mit Hilfe des akteurzentrierten Institutionalismus die Bedeutung der Fallkonferenzen für die erfolgreiche Koordination der EAÜ exploriert.

Wiegand, Anna-Lena und Fromm, Nadin, 2022. Die Elektronische Aufenthaltsüberwachung in Deutschland – Die Fallkonferenzen als entscheidendes Koordinationsinstrument einer progressiven Policy-Maßnahme im Strafsystem? In: dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management (Online first), 1-22, https://doi.org/10.3224/dms.vXiX.04 (als Open Access verfügbar).

Außerdem finden Sie in der Audiothek des Deutschlandfunks ein Interview mit Anna-Lena Wiegand vom 16.05.2023.

Christian Schreiner und Nadin Fromm, 2021. Die Sozialwahlen in der Krise: E-Democracy als Chance?

Alle sechs Jahre werden in Deutschland per Briefwahl Vertreter gewählt, die sich in Gremien der gesetzlichen Krankenkassen und der Rentenversicherung für die Interessen der Sozialversicherten einsetzen. Dieses Prinzip der Selbstverwaltung des deutschen Sozialversicherungssystems besteht seit dem 19. Jahrhundert. Doch die Sozialversicherungswahlen befinden sich seit längerem in der Krise: Sie verfügen über eine geringe Bekanntheit und eine niedrige Wahlbeteiligung bei proportional großem Aufwand und hohen Kosten. Der vorliegende Artikel analysiert, inwieweit Elemente von E Democracy geeignet sind, das traditionsreiche Instrument zu stärken, um so die Bekanntheit der Sozialversicherungswahlen zu steigern. Anhand der vier Stufen von Partizipation (Information, Konsultation, Kooperation, Mitentscheidung) wird auf Basis empirischer Daten diskutiert, ob E-Voting die Möglichkeiten zur Mitbestimmung erweitert.

Schreiner, Christian und Fromm, Nadin, 2021. Die Sozialwahlen in der Krise: E-Democracy als Chance? In: dms – der moderne staat – Zeitschrift für Public Policy, Recht und Management, 14 (1), 185-206, https://doi.org/10.3224/dms.v14i1.04 (als Open Access verfügbar).

Christian Schreiner, 2021. Sozialwahlen Online

Die drittgrößte Wahl in Deutschland, die Sozialwahl, befindet sich in einer Krise. Die voranschreitende Digitalisierung kann im Rahmen einer elektronischen Bürgerbeteiligung einen Beitrag zur Lösung leisten. Dargestellt wird, inwieweit solche Elemente der E-Democracy bereits zum Einsatz kommen und welche Chancen und Risiken ein erweiterter Einsatz mit sich bringt.

Schreiner, Christian, 2021. Sozialwahlen Online. In: Bätge, Frank; Effing, Klaus; Möltgen-Sicking, Katrin; Winter, Thorben (Hrsg.), Politische Partizipation, Kommunale Politik und Verwaltung. Wiesbaden. VS Verlag für Sozialwissenschaften, 413-436, https://doi.org/10.1007/978-3-658-33985-2_22.